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Abnahme ArtikelDer Begriff Abnahme genannt allgemein, dass bestimmte Leistungen als erfüllungstauglich angesehen werden.== Abnahme in dem Werkvertragsrecht ==
Nach deutschem Recht ist die Abnahme beim Werkvertrag Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung und bestimmt den Zeitpunkt des Gefahrübergangs . Sie ist der körperliche Hinnahme des Werkes, verbunden mit der Billigung des Werkes als vertragsgemäß. Die Abnahme ist in § 640 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/640.html) geregelt.
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Der Begriff Abnahme in dem Bauwesen ist durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) definiert. Dort ist sie in § 12 VOB/B (http://www.bauarchiv.de/neu/baurecht/vob/vob12.htm)geregelt.
Im wesentlichen baut der Begriff in dem Bauwesen auf die Definition des Werkvertragsrechts auf. An die Abnahme werden jedoch weitergehende Rechtsfolgen geknüpft und sie ist formalisierter als in dem allgemeinen Werkvertragsrecht.== Abnahme in dem Projektmanagement ==Im Projektmanagement genannt Abnahme den letzten Schritt in der Systemauswahl . Sie erfolgt nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb in dem Unternehmen. Sie geschieht von Seiten des Auftraggebers durch das Projektteam, von Seiten des Anbieters durch einen Projektleiter. Der Abnahmezeitraum wird in dem Vertragswerk festgelegt. Die Abnahme umfasst alle Hard- und Softwarekomponenten. Sie beruht auf dem Pflichtenheft oder dem Feinkonzept .
Nach der erfolgreichen Abnahme startet i.d.R. die Produktionsphase bzw. der Systembetrieb. Eventuelle Weiterentwicklungen laufen dann als eigenständige Projekte.
siehe auch Phasenkonzept
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